Wie kann ich helfen?

Vie­le Men­schen sind in exis­ten­zi­el­ler Not und suchen ihr Heil in ande­ren Län­dern, zum Bei­spiel im siche­ren Deutsch­land.

Vor­letz­tes Bei­spiel war die Not vie­ler Men­schen in Afgha­ni­stan nach der Macht­über­nah­me durch die Tali­ban. Obwohl prak­tisch nie­mand die Not­si­tua­ti­on bestrei­tet, sind die Chan­cen, legal aus dem Land zu ent­kom­men, auf Grund der deut­schen Visa-Vor­aus­set­zun­gen sehr gering.

Am Bei­spiel des Umgangs mit Geflüch­te­ten aus der Ukrai­ne, die prak­tisch Vor­aus­set­zungs­los eine min­des­tens drei­jäh­ri­ge Auf­ent­halts­er­laub­nis für die EU erhal­ten, wird deut­lich, wie will­kür­lich die­se Bestim­mun­gen gehand­habt wer­den.

Die Beschrän­kung der lega­len Ein­rei­se­mög­lich­kei­ten nach Deutsch­land (Visa­pflicht) zwingt so zum Bei­spiel die meis­ten Bedroh­ten aus Afgha­ni­stan dazu, lebens­ge­fähr­li­che Flucht­rou­ten zu nut­zen.

Die­je­ni­gen, die sol­che Flucht­rou­ten mit Müh’ und Not bewäl­tigt haben und nun in Deutsch­land sind, haben oft Fami­li­en­mit­glie­der, die genau­so bedroht, aber nicht stark genug für gefähr­li­che Flucht­rou­ten sind, und des­halb zurück blei­ben muss­ten.

Die­se Per­so­nen haben nur eine Chan­ce, der Not zu ent­kom­men: jemand in Deutsch­land muss dem deut­schen Staat garan­tie­ren, das dem Staat durch die Ein­rei­se kei­ne Kos­ten ent­ste­hen wer­den (Ver­pflich­tungs­er­klä­rung).

Da die schon in Deutsch­land leben­den Fami­li­en­mit­glie­der nur sehr sel­ten über die finan­zi­el­len Mit­tel ver­fü­gen, die der Staat als Sicher­heit for­dert, kann die Ein­rei­se­mög­lich­keit “Visum auf Basis einer finan­zi­el­len Ver­pflich­tungs­er­klä­rung” nur sehr sel­ten genutzt wer­den.

Unser Ziel ist, einen Fond zu schaf­fen, über den durch vie­le klei­ne Beträ­ge in der Sum­me das Geld zusam­men kommt, das der Staat als Sicher­heit for­dert.

Dann muss zwar immer­noch eine Per­son die per­sön­li­che Haf­tung über­neh­men, durch die Soli­da­ri­tät der vie­len Fonds­un­ter­stüt­ze­rIn­nen wird das Risi­ko der Haf­tung aber über­schau­bar.

Der Fonds besteht aus dem Geld vie­ler Ein­zel­per­so­nen, Grup­pen oder Ein­rich­tun­gen, die ein­ma­lig oder regel­mäs­sig spen­den.

Durch ein geeig­ne­tes Finanz­ma­nage­ment wird gewähr­leis­tet, dass die für eine ein­zel­ne Ver­pflich­tungs­er­klä­rung erfor­der­li­che Sum­me von ca. 35.000€ gesi­chert ist.

Erst dann kann zu Guns­ten einer Per­son die Ver­pflich­tungs­er­klä­rung abge­ge­ben wer­den.

Als Vari­an­te kann anstel­le einer Spen­de ein Crowd­fun­ding — Bei­trag tre­ten, der den Mit­tel­ge­bern die Sicher­heit gibt, dass sie das Geld zurück erhal­ten kön­nen, wenn es nicht zur Ver­pflich­tungs­er­klä­rung und Ein­rei­se kommt.

Da davon aus­zu­ge­hen ist, dass nur ein Teil der unter­stütz­ten Per­so­nen voll­stän­dig auf das Geld aus dem Fonds ange­wie­sen ist, ein ande­rer Teil aber bald sei­nen Lebens­un­ter­halt durch Arbeits­auf­nah­me bestrei­ten kann, wird der nicht benö­tig­te Anteil des Fonds­ka­pi­tals ande­ren Unter­stüt­zungs­be­dürf­ti­gen zur Ver­fü­gung ste­hen.

Effekt: das Ver­hält­nis Kapi­tal­stock zu Anzahl der Unter­stütz­ten ver­bes­sert sich, es kön­nen mehr Per­so­nen abge­si­chert wer­den.

Jede finan­zi­el­le und prak­ti­sche Unter­stüt­zung ist will­kom­men.

Die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung kann eine ein­ma­li­ge oder eine regel­mäs­si­ge Spen­de sein, sie kann völ­lig frei erfol­gen oder mit der Zusa­ge ver­bun­den sein, für einen gewis­sen Zeit­raum regel­mäs­sig zu spen­den.

Die prak­ti­sche Unter­stüt­zung hat zwei Fel­der: Ein­mal die Unter­stüt­zung der Ver­eins­ar­beit (Öffent­lich­keits­ar­beit, Finanz­ver­wal­tung, Orga­ni­sie­rung von Ein­rei­sen etc.).

Zum Ande­ren die Unter­stüt­zung der Men­schen, die hier in Deutsch­land ange­kom­men sind, und nun hier Fuß fas­sen wol­len:

Ob Beglei­tung in der ers­ten Zeit nach der Ankunft, Unter­stüt­zung beim Deutsch ler­nen, Hil­fe bei der Arbeits­su­che — die Bedar­fe kön­nen ganz unter­schied­lich sein.