Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Landesaufnahmeprogramm Bremen (LAP).
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- Allgemein: Bremer Landesaufnahmeprogramm Afghanistan
- Antrag: In welcher Form kann der aktuelle Aufenthaltsort in Afghanistan nachgewiesen werden?
- Antrag: Sollen die für die einzureichenden Dokumente schon bei Antragstellung mitgeschickt werden, oder erst später?
- Antrag: Welche Unterlagen werden für das Bremer Landesaufnahmeprogramm Afghanistan (LAP) benötigt?
- Dürfen Menschen, die über das LAP nach Bremen gekommen sind, studieren?
- Finanzielles: Dürfen Menschen arbeiten, wenn sie über das LAP nach Bremen gekommen sind?
- Finanzielles: Haben Menschen, die über das LAP nach Bremen gekommen sind, Anspruch auf BaföG?
- Finanzielles: Können die Kosten aus der Verpflichtungserklärung von der Steuer abgesetzt werden?
- Finanzielles: Muss eine Krankenversicherung abgeschlossen werden?
- Finanzielles: Wer bezahlt die Krankenversicherung?
- Verpflichtungserklärung: Erlischt die Verpflichtungserklärung, wenn die/der Aufgenommene einen Asylantrag stellt und beispielsweise als GFK-Flüchtling anerkannt wird?
- Verpflichtungserklärung: Für wen ist die Verpflichtungserklärung abzugeben?
- Verpflichtungserklärung: Gibt es für die Verpflichtungserklärung ein vorgegebenes Formular?
- Verpflichtungserklärung: In welcher Form ist die Verpflichtungserklärung abzugeben?
- Verpflichtungserklärung: In welcher Form muss die Verpflichtungserklärung abgegeben werden?
- Verpflichtungserklärung: Kann eine Verpflichtungserklärung von mehreren Personen abgegeben werden?
- Verpflichtungserklärung: Wann sind Unterlagen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung einzureichen?
- Verpflichtungserklärung: Wie hoch muss das Nettoeinkommen des Verpflichtungsgebers für eine Person sein?
- Verpflichtungserklärung: Wie lange besteht die Haftung aus einer Verpflichtungserklärung?
- Visum: Kann der Termin in der Botschaft erst beantragt werden, wenn die Vorabzustimmung vorliegt?