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FAQ LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

Visum: Kann der Ter­min in der Bot­schaft erst bean­tragt wer­den, wenn die Vor­ab­zu­stim­mung vor­liegt?

Ja.

Die Aus­lands­ver­tre­tun­gen wer­den die Visa­an­trä­ge nor­mal prü­fen, ins­be­son­de­re wer­den dort die Echt­heit der vor­ge­leg­ten Unterlagen/ Urkun­den und das Ver­wandt­schafts­ver­hält­nis über­prüft.

Die Aus­lands­ver­tre­tung prüft als ver­fah­rens­füh­ren­de Behör­de eigen­stän­dig und ist nicht an die Ent­schei­dung des Bre­mer Migra­ti­ons­am­tes gebun­den.

Mit Aus­hän­di­gung der Vor­ab­zu­stim­mung ist das Ver­fah­ren für das Bre­mer Migra­ti­ons­amt abge­schlos­sen.

Dann müs­sen sich die Antrag­stel­ler eigen­stän­dig um einen Ter­min zur Visum­be­an­tra­gung bemü­hen.

Es gibt kei­ne Ver­ein­ba­rung mit dem Aus­wär­ti­gen Amt, dass mit Vor­la­ge einer Vor­ab­zu­stim­mung schnel­le­re Ter­mi­ne ver­ge­ben bzw. die Anträ­ge dort schnel­ler bear­bei­tet wer­den. Der zeit­li­che Vor­teil besteht dadurch, dass eine Betei­li­gung des Migra­ti­ons­am­tes ent­fällt.

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