Ja.
Die Auslandsvertretungen werden die Visaanträge normal prüfen, insbesondere werden dort die Echtheit der vorgelegten Unterlagen/ Urkunden und das Verwandtschaftsverhältnis überprüft.
Die Auslandsvertretung prüft als verfahrensführende Behörde eigenständig und ist nicht an die Entscheidung des Bremer Migrationsamtes gebunden.
Mit Aushändigung der Vorabzustimmung ist das Verfahren für das Bremer Migrationsamt abgeschlossen.
Dann müssen sich die Antragsteller eigenständig um einen Termin zur Visumbeantragung bemühen.
Es gibt keine Vereinbarung mit dem Auswärtigen Amt, dass mit Vorlage einer Vorabzustimmung schnellere Termine vergeben bzw. die Anträge dort schneller bearbeitet werden. Der zeitliche Vorteil besteht dadurch, dass eine Beteiligung des Migrationsamtes entfällt.