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FAQ LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

In wel­cher Form ist die Ver­pflich­tungs­er­klä­rung abzu­ge­ben?

Die Abga­be einer Ver­pflich­tungs­er­klä­rung erfolgt bei einem per­sön­li­chen Ter­min nach voll­stän­di­ger Prü­fung sämt­li­cher Unter­la­gen.

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FAQ LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

Kann eine Ver­pflich­tungs­er­klä­rung von meh­re­ren Per­so­nen abge­ge­ben wer­den?

Die Ver­pflich­tungs­er­klä­rung kann gesamt­schuld­ne­risch von bis zu vier Per­so­nen abge­ge­ben wer­den.

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LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

Wie lan­ge besteht die Haf­tung aus einer Ver­pflich­tungs­er­klä­rung?

Die Haf­tungs­dau­er der Ver­pflich­tungs­er­klä­rung beträgt gem. § 68 Abs. 1 Satz 1 Auf­enthG fünf Jah­re, begin­nend mit dem Tag der Ein­rei­se.

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LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

Für wen ist die Ver­pflich­tungs­er­klä­rung abzu­ge­ben?

Die Ver­pflich­tungs­er­klä­rung ist für jede ein­rei­se­wil­li­ge Per­son getrennt abzu­ge­ben.

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FAQ LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

Wel­che Unter­la­gen wer­den für das LAP benö­tigt?

Doku­men­te ans Mogra­ti­ons­amt bit­te als PDF-For­mat über­sen­den!

Nach­wei­se zur Glaub­haft­ma­chung der Ver­wandt­schafts­ver­hält­nis­se
  • Für Ehe­gat­ten: Hei­rats­ur­kun­de
  • Für Eltern, Kin­der: Geburts­ur­kun­de oder Fami­li­en­buch
  • Für Geschwis­ter: Geburts­ur­kun­de des Antragstellers/ der Antrag­stel­le­rin und des auf­zu­neh­men­den Geschwis­ter­teils oder Fami­li­en­buch der Eltern
  • Für Ehe­gat­ten von Ver­wand­ten 1. oder 2. Gra­des: Hei­rats­ur­kun­de und Geburts­ur­kun­de des Ver­wand­ten 1. oder 2. Gra­des
  • Für Groß­el­tern: Fami­li­en­buch oder Geburts­ur­kun­den des Antrag­stel­lers / der Antrag­stel­le­rin und des­sen Eltern
Iden­ti­täts­nach­wei­se
  • über­setz­ter gül­ti­ger Rei­se­pass oder über­setz­te Iden­ti­täts­kar­te (e‑Tazkira),
  • Über­setz­ter Staats­an­ge­hö­rig­keits­nach­weis (Taz­ki­ra; ein­fach, beglau­bigt oder online Taz­ki­ra),
  • Über­setz­te Geburts­ur­kun­de
  • Nach­weis über den aktu­el­len Auf­ent­halts­ort in Afgha­ni­stan oder den Anrai­ner­staa­ten Afgha­ni­stans ggf. mit Über­set­zung
Siche­rung des Lebens­un­ter­halts
  • Kopie der Lohn­kos­ten­ab­rech­nun­gen der letz­ten drei Mona­te
  • Kopie des Arbeits­ver­tra­ges
  • ggf. Kopie des Miet­ver­tra­ges
  • Vor­ab­zu­stim­mung des Ver­mie­ters zur Unter­brin­gung von der/den nach­zu­ho­len­den Person/en oder
  • Nach­weis zum Besitz von Wohn­ei­gen­tum mit aus­rei­chen­der Wohn­flä­che für den/die nach­zu­ho­len­den.

Für die Ertei­lung der Auf­ent­halts­er­laub­nis ist außer­dem eine Ver­pflich­tungs­er­klä­rung nach § 68 Auf­enthG abzu­ge­ben.

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FAQ LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

Wann sind Unter­la­gen für die Abga­be einer Ver­pflich­tungs­er­klä­rung ein­zu­rei­chen?

Das Migra­ti­ons­amt for­dert Lohn­ab­rech­nun­gen, Arbeits­ver­trä­ge, Aus­wei­se etc. grund­sätz­lich vor­ab an und prü­fen die finan­zi­el­le Leis­tungs­fä­hig­keit zur Abga­be einer Ver­pflich­tungs­er­klä­rung. Ein Ter­min wird dann nur noch zur Unter­zeich­nung einer Ver­pflich­tungs­er­klä­rung und Aus­hän­di­gung einer Vor­ab­zu­stim­mung ver­ge­ben.

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FAQ LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

In wel­cher Form kann der aktu­el­le Auf­ent­halts­ort in Afgha­ni­stan nach­ge­wie­sen wer­den?

Zunächst zählt hier der glaub­haf­te Vor­trag, wenn kei­ne Nach­wei­se vor­lie­gen. Man muss in jedem Fall die Adres­se benen­nen kön­nen, an der man sich in Afgha­ni­stan oder im Anrai­ner­staat auf­hält. Danach rich­tet sich ja auch, bei wel­cher Aus­lands­ver­tre­tung der Visum­an­trag gestellt wer­den muss.

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FAQ LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

Sol­len die für die ein­zu­rei­chen­den Doku­men­te (Kopie Arbeits­ver­trag, Nach­weis Ver­wandt­schafts­be­zie­hun­gen etc.) schon bei Antrag­stel­lung mit­ge­schickt wer­den, oder erst spä­ter?

Ein­zu­rei­chen­de Doku­men­te (Kopie Arbeits­ver­trag, Nach­weis Ver­wandt­schafts­be­zie­hun­gen etc.) bit­te erst spä­ter schi­cken, wenn geprüft wur­de, ob Antrag­stel­lung über­haupt in Fra­ge kommt.

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Bre­mer Lan­des­auf­nah­me­pro­gramm Afgha­ni­stan

Infos: Link

Info-Ver­an­stal­tung dazu:

20. Sep­tem­ber 2023, 19 Uhr, Kapi­tel­saal, Domshei­de 8

Sie sind Afghan*in und wol­len einen Ver­wand­ten aus Afgha­ni­stan holen?

Das Bre­mer Lan­des­auf­nah­me­pro­gramm für Afgha­ni­stan sagt:

  • Afghan:innen, die seit min­des­tens 1 Jahr in Deutsch­land
  • und seit min­des­tens 6 Mona­ten in Bremen leben
  • und eine Auf­ent­halts­er­laub­nis haben,

kön­nen gefähr­de­te Ver­wand­te aus Afgha­ni­stan nach Bremen holen.

Sie müs­sen aber für jede:n Verwandte:n eine Ver­pflich­tungs­er­klä­rung abge­ben.

Das bedeu­tet, sie müs­sen 5 Jah­re lang alle Kos­ten (Essen, Woh­nen, Bahn­ti­cket, even­tu­ell Sprach­kurs) für die Verwandte:n bezah­len.

Die Ver­wand­ten bekom­men kein Geld vom Job-Cen­ter. Aller­dings dür­fen sie von Beginn an arbei­ten (wenn sie eine Arbeit fin­den).

Bis zu 4 Per­so­nen kön­nen zusam­men eine Ver­pflich­tungs-Erklä­rung unter­schrei­ben. Man muss unge­fähr 2.400€ net­to ver­die­nen, um 1 Per­son auf­zu­neh­men und eine Ver­pflich­tungs-Erklä­rung abge­ben zu kön­nen.

Für jede wei­te­re Per­son muss man noch ein­mal 600€ mehr ver­die­nen. Viel­leicht ken­nen Sie ja Men­schen, die bereit sind, zusam­men mit Ihnen eine Ver­pflich­tungs-Erklä­rung zu unter­schrei­ben? Fra­gen Sie doch ein­fach mal!

Wenn Sie alle Bedin­gun­gen erfül­len (1 Jahr Auf­ent­halt in Deutsch­land, 6 Mona­te Wohn­sitz in Bremen, Auf­ent­halts­er­laub­nis, aus­rei­chend Ver­dienst), kön­nen Sie bis spä­tes­tens 31.01.2024 einen form­lo­sen Antrag an afghanistan@migrationsamt.bremen.de schi­cken.

Soli­dar­fonds Bremen hat einen Mus­ter­an­trag aus­ge­ar­bei­tet, der Ihnen bei der Antrag­stel­lung hilft.

Wir sen­den den Mus­ter­an­trag auf Wunsch ger­ne zu (Mail an kontakt@solidarfonds-bremen.de).

 

 

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FAQ LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

Erlischt die Ver­pflich­tungs­er­klä­rung, wenn die/der Auf­ge­nom­me­ne einen Asyl­an­trag stellt und bei­spiels­wei­se als GFK-Flücht­ling aner­kannt wird?

Nein. Die Ver­pflich­tungs­er­klä­rung erlischt nicht durch Ertei­lung eines Auf­ent­halts­ti­tels aus völ­ker­recht­li­chen huma­ni­tä­ren oder poli­ti­schen Grün­den nach §§ 22 – 26 Auf­enthG oder durch die Aner­ken­nung als GFK-Flücht­ling oder als sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­ter (Quel­le: § 68 Abs. 1 Auf­enthG)