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LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

Ver­pflich­tungs­er­klä­rung: Wie lan­ge besteht die Haf­tung aus einer Ver­pflich­tungs­er­klä­rung?

Die Haf­tungs­dau­er der Ver­pflich­tungs­er­klä­rung beträgt gem. § 68 Abs. 1 Satz 1 Auf­enthG fünf Jah­re, begin­nend mit dem Tag der Ein­rei­se.

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