Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung erfolgt bei einem persönlichen Termin nach vollständiger Prüfung sämtlicher Unterlagen.
Kategorie: FAQ
Die Verpflichtungserklärung kann gesamtschuldnerisch von bis zu vier Personen abgegeben werden.
Die Haftungsdauer der Verpflichtungserklärung beträgt gem. § 68 Abs. 1 Satz 1 AufenthG fünf Jahre, beginnend mit dem Tag der Einreise.
Die Verpflichtungserklärung ist für jede einreisewillige Person getrennt abzugeben.
Dokumente ans Mogrationsamt bitte als PDF-Format übersenden!
Nachweise zur Glaubhaftmachung der Verwandtschaftsverhältnisse
- Für Ehegatten: Heiratsurkunde
- Für Eltern, Kinder: Geburtsurkunde oder Familienbuch
- Für Geschwister: Geburtsurkunde des Antragstellers/ der Antragstellerin und des aufzunehmenden Geschwisterteils oder Familienbuch der Eltern
- Für Ehegatten von Verwandten 1. oder 2. Grades: Heiratsurkunde und Geburtsurkunde des Verwandten 1. oder 2. Grades
- Für Großeltern: Familienbuch oder Geburtsurkunden des Antragstellers / der Antragstellerin und dessen Eltern
Identitätsnachweise
- übersetzter gültiger Reisepass oder übersetzte Identitätskarte (e‑Tazkira),
- Übersetzter Staatsangehörigkeitsnachweis (Tazkira; einfach, beglaubigt oder online Tazkira),
- Übersetzte Geburtsurkunde
- Nachweis über den aktuellen Aufenthaltsort in Afghanistan oder den Anrainerstaaten Afghanistans ggf. mit Übersetzung
Sicherung des Lebensunterhalts
- Kopie der Lohnkostenabrechnungen der letzten drei Monate
- Kopie des Arbeitsvertrages
- ggf. Kopie des Mietvertrages
- Vorabzustimmung des Vermieters zur Unterbringung von der/den nachzuholenden Person/en oder
- Nachweis zum Besitz von Wohneigentum mit ausreichender Wohnfläche für den/die nachzuholenden.
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist außerdem eine Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG abzugeben.
Das Migrationsamt fordert Lohnabrechnungen, Arbeitsverträge, Ausweise etc. grundsätzlich vorab an und prüfen die finanzielle Leistungsfähigkeit zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung. Ein Termin wird dann nur noch zur Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung und Aushändigung einer Vorabzustimmung vergeben.
Zunächst zählt hier der glaubhafte Vortrag, wenn keine Nachweise vorliegen. Man muss in jedem Fall die Adresse benennen können, an der man sich in Afghanistan oder im Anrainerstaat aufhält. Danach richtet sich ja auch, bei welcher Auslandsvertretung der Visumantrag gestellt werden muss.
Einzureichende Dokumente (Kopie Arbeitsvertrag, Nachweis Verwandtschaftsbeziehungen etc.) bitte erst später schicken, wenn geprüft wurde, ob Antragstellung überhaupt in Frage kommt.
Infos: Link
Info-Veranstaltung dazu:
20. September 2023, 19 Uhr, Kapitelsaal, Domsheide 8
Sie sind Afghan*in und wollen einen Verwandten aus Afghanistan holen?
Das Bremer Landesaufnahmeprogramm für Afghanistan sagt:
- Afghan:innen, die seit mindestens 1 Jahr in Deutschland
- und seit mindestens 6 Monaten in Bremen leben
- und eine Aufenthaltserlaubnis haben,
können gefährdete Verwandte aus Afghanistan nach Bremen holen.
Sie müssen aber für jede:n Verwandte:n eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Das bedeutet, sie müssen 5 Jahre lang alle Kosten (Essen, Wohnen, Bahnticket, eventuell Sprachkurs) für die Verwandte:n bezahlen.
Die Verwandten bekommen kein Geld vom Job-Center. Allerdings dürfen sie von Beginn an arbeiten (wenn sie eine Arbeit finden).
Bis zu 4 Personen können zusammen eine Verpflichtungs-Erklärung unterschreiben. Man muss ungefähr 2.400€ netto verdienen, um 1 Person aufzunehmen und eine Verpflichtungs-Erklärung abgeben zu können.
Für jede weitere Person muss man noch einmal 600€ mehr verdienen. Vielleicht kennen Sie ja Menschen, die bereit sind, zusammen mit Ihnen eine Verpflichtungs-Erklärung zu unterschreiben? Fragen Sie doch einfach mal!
Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen (1 Jahr Aufenthalt in Deutschland, 6 Monate Wohnsitz in Bremen, Aufenthaltserlaubnis, ausreichend Verdienst), können Sie bis spätestens 31.01.2024 einen formlosen Antrag an afghanistan@migrationsamt.bremen.de schicken.
Solidarfonds Bremen hat einen Musterantrag ausgearbeitet, der Ihnen bei der Antragstellung hilft.
Wir senden den Musterantrag auf Wunsch gerne zu (Mail an kontakt@solidarfonds-bremen.de).
Infos: www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-de
Über das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan (Federal admission programme for Afghanistan) können Afghan:innen, die noch in Afghanistan leben und individuell gefährdet sind, mit einem humanitären Visum nach Deutschland einreisen. Voraussetzung ist, dass sie wegen ihrer (früheren) Tätigkeit oder wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer besonders vulnerablen Gruppe, gefährdet sind, verfolgt werden oder Gewalt erfahren und dies nachweisen oder glaubhaft machen können. Ehemalige Ortskräfte können nicht über dieses Programm aufgenommen werden. Sicherheitskräfte (Militär, Polizei) sind leider auch ausgeschlossen. Enge Familienangehörige können mit aufgenommen werden. Genauere Informationen zu den Aufnahmebedingungen können Sie nachlesen unter:
www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-de
Das Programm läuft seit Oktober 2022. Bis heute wurde leider kein einziger Mensch damit aufgenommen. Wir können nur hoffen, dass sich das ändert.
Die Anträge können nicht persönlich, sondern nur über eine so genannte Meldestelle bei der Bundesregierung eingereicht werden.
Solidarfonds Bremen führt keine Beratungen zu diesem Thema durch! Wenn Sie aber eine E‑Mail an kontakt@solidarfonds-bremen schicken, erhalten Sie einen Vorab-Fragebogen, den Sie ausfüllen und an uns zurücksenden. Wir schreiben Ihnen dann, ob Sie die Kriterien des Bundesaufnahmeprogramms grundsätzlich erfüllen. Wenn ja, erhalten Sie über uns den Link einer Meldestelle, bei der Sie ihren Antrag einreichen können. Der Antrag wird später von einer Koordinierungsstelle erneut auf Plausibilität geprüft und erst dann zur Entscheidung bei der Bundesregierung eingereicht.