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FAQ LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

Antrag: In wel­cher Form kann der aktu­el­le Auf­ent­halts­ort in Afgha­ni­stan nach­ge­wie­sen wer­den?

Zunächst zählt hier der glaub­haf­te Vor­trag, wenn kei­ne Nach­wei­se vor­lie­gen. Man muss in jedem Fall die Adres­se benen­nen kön­nen, an der man sich in Afgha­ni­stan oder im Anrai­ner­staat auf­hält. Danach rich­tet sich ja auch, bei wel­cher Aus­lands­ver­tre­tung der Visum­an­trag gestellt wer­den muss.

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