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FAQ LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

All­ge­mein: Bre­mer Lan­des­auf­nah­me­pro­gramm Afgha­ni­stan

Sie sind Afghan*in und wol­len einen Ver­wand­ten aus Afgha­ni­stan holen?

Das Bre­mer Lan­des­auf­nah­me­pro­gramm für Afgha­ni­stan sagt:

  • Afghan:innen, die seit min­des­tens 1 Jahr in Deutsch­land
  • und seit min­des­tens 6 Mona­ten in Bremen leben
  • und eine Auf­ent­halts­er­laub­nis haben,

kön­nen gefähr­de­te Ver­wand­te aus Afgha­ni­stan nach Bremen holen.

Sie müs­sen aber für jede:n Verwandte:n eine Ver­pflich­tungs­er­klä­rung abge­ben.

Das bedeu­tet, sie müs­sen 5 Jah­re lang alle Kos­ten (Essen, Woh­nen, Bahn­ti­cket, even­tu­ell Sprach­kurs) für die Verwandte:n bezah­len.

Die Ver­wand­ten bekom­men kein Geld vom Job-Cen­ter. Aller­dings dür­fen sie von Beginn an arbei­ten (wenn sie eine Arbeit fin­den).

Bis zu 4 Per­so­nen kön­nen zusam­men eine Ver­pflich­tungs-Erklä­rung unter­schrei­ben. Man muss unge­fähr 2.400€ net­to ver­die­nen, um 1 Per­son auf­zu­neh­men und eine Ver­pflich­tungs-Erklä­rung abge­ben zu kön­nen.

Für jede wei­te­re Per­son muss man noch ein­mal 600€ mehr ver­die­nen. Viel­leicht ken­nen Sie ja Men­schen, die bereit sind, zusam­men mit Ihnen eine Ver­pflich­tungs-Erklä­rung zu unter­schrei­ben? Fra­gen Sie doch ein­fach mal!

Wenn Sie alle Bedin­gun­gen erfül­len (1 Jahr Auf­ent­halt in Deutsch­land, 6 Mona­te Wohn­sitz in Bremen, Auf­ent­halts­er­laub­nis, aus­rei­chend Ver­dienst), kön­nen Sie bis spä­tes­tens 31.01.2024 einen form­lo­sen Antrag an afghanistan@migrationsamt.bremen.de schi­cken.

Rege­lung des Lan­des Bremen
zur Auf­nah­me von afgha­ni­schen Flücht­lin­gen:

Infor­ma­ti­on in Eng­lish

Eini­ge Ant­wor­ten auf Fra­gen zum LAP haben wir hier zusam­men­ge­stellt (Link).

Soli­dar­fonds Bremen hat einen Mus­ter­an­trag aus­ge­ar­bei­tet, der Ihnen bei der Antrag­stel­lung hilft.

Bei Fra­gen mel­den Sie sich ger­ne bei uns — am ein­fachs­ten per Mail an kontakt@solidarfonds-bremen.de.

 

 

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BAP (Bundesaufnahmeprogramm)

Bun­des­auf­nah­me­pro­gramm für Afgha­ni­stan

Infos: www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-de

Über das Bun­des­auf­nah­me­pro­gramm für Afgha­ni­stan (Fede­ral admis­si­on pro­gram­me for Afgha­ni­stan) kön­nen Afghan:innen, die noch in Afgha­ni­stan leben und indi­vi­du­ell gefähr­det sind, mit einem huma­ni­tä­ren Visum nach Deutsch­land ein­rei­sen. Vor­aus­set­zung ist, dass sie wegen ihrer (frü­he­ren) Tätig­keit oder wegen ihrer Zuge­hö­rig­keit zu einer beson­ders vul­ner­ablen Grup­pe, gefähr­det sind, ver­folgt wer­den oder Gewalt erfah­ren und dies nach­wei­sen oder glaub­haft machen kön­nen. Ehe­ma­li­ge Orts­kräf­te kön­nen nicht über die­ses Pro­gramm auf­ge­nom­men wer­den. Sicher­heits­kräf­te (Mili­tär, Poli­zei) sind lei­der auch aus­ge­schlos­sen. Enge Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge kön­nen mit auf­ge­nom­men wer­den. Genaue­re Infor­ma­tio­nen zu den Auf­nah­me­be­din­gun­gen kön­nen Sie nach­le­sen unter:

www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-de

Das Pro­gramm läuft seit Okto­ber 2022. Bis heu­te wur­de lei­der kein ein­zi­ger Mensch damit auf­ge­nom­men. Wir kön­nen nur hof­fen, dass sich das ändert.

Die Anträ­ge kön­nen nicht per­sön­lich, son­dern nur über eine so genann­te Mel­de­stel­le bei der Bun­des­re­gie­rung ein­ge­reicht wer­den.

Soli­dar­fonds Bremen führt kei­ne Bera­tun­gen zu die­sem The­ma durch! Wenn Sie aber eine E‑Mail an kontakt@solidarfonds-bremen schi­cken, erhal­ten Sie einen Vor­ab-Fra­ge­bo­gen, den Sie aus­fül­len und an uns zurück­sen­den. Wir schrei­ben Ihnen dann, ob Sie die Kri­te­ri­en des Bun­des­auf­nah­me­pro­gramms grund­sätz­lich erfül­len. Wenn ja, erhal­ten Sie über uns den Link einer Mel­de­stel­le, bei der Sie ihren Antrag ein­rei­chen kön­nen. Der Antrag wird spä­ter von einer Koor­di­nie­rungs­stel­le erneut auf Plau­si­bi­li­tät geprüft und erst dann zur Ent­schei­dung bei der Bun­des­re­gie­rung ein­ge­reicht.

 

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FAQ LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

Ver­pflich­tungs­er­klä­rung: Erlischt die Ver­pflich­tungs­er­klä­rung, wenn die/der Auf­ge­nom­me­ne einen Asyl­an­trag stellt und bei­spiels­wei­se als GFK-Flücht­ling aner­kannt wird?

Nein. Die Ver­pflich­tungs­er­klä­rung erlischt nicht durch Ertei­lung eines Auf­ent­halts­ti­tels aus völ­ker­recht­li­chen huma­ni­tä­ren oder poli­ti­schen Grün­den nach §§ 22 – 26 Auf­enthG oder durch die Aner­ken­nung als GFK-Flücht­ling oder als sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­ter (Quel­le: § 68 Abs. 1 Auf­enthG)

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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren FAQ

Was ist das “Beschleu­nig­te Fach­kräf­te­ver­fah­ren”?

Soli­dar­fonds Bremen kann nicht zu die­sem The­ma bera­ten! Sie fin­den aber alle Infos unter dem Link:

www.make-it-in-Germany.de

Das beschleu­nig­te Fach­kräf­te­ver­fah­ren (fast-track poce­du­re for skil­led workers) ist eine wei­te­re Mög­lich­keit, mit einem Visum für Aus­bil­dung oder Arbeit nach Deutsch­land zu kom­men.

Man muss ein B1-Zer­ti­fi­kat und einen Aus­bil­dungs- oder Arbeits­ver­trag haben. Natür­lich braucht man auch einen Rei­se­pass. Danach dau­ert es 4–6 Mona­te bis man mit Visum in Deutsch­land ein­rei­sen kann.

Wenn man einen Arbeits­ver­trag hat und genug ver­dient, kann man auch mit Ehe­part­ner und Kin­dern ein­rei­sen (dies gilt aber nicht, wenn Sie eine Aus­bil­dung machen).

Man muss den Flug nach Deutsch­land sel­ber bezah­len. Auch die Rei­se zur Bot­schaft für den Visums-Antrag muss man sel­ber bezah­len, genau wie den Auf­ent­halt im Hotel, wäh­rend man auf das Visum war­tet (z.B. in Islam­abad, Paki­stan).

Hier fin­den Sie Infos zum Ver­fah­ren (deutsch und eng­lisch): https://www.make-it-in-germany.com/en/looking-for-foreign-professionals/support/downloads

Hier fin­den Sie Infos zum The­ma Aus­bil­dung: https://www.make-it-in-germany.com/en/study-training/training-in-germany

Hier fin­den Sie Infos zum The­ma Arbei­ten in Deutsch­land: https://www.make-it-in-germany.com/en/working-in-germany

Hier fin­den Sie Infos zum The­ma Visum und Auf­ent­halt: https://www.make-it-in-germany.com/en/visa-residence

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FAQ LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

Ver­pflich­tungs­er­klä­rung: Wie hoch muss das Net­to­ein­kom­men des Ver­pflich­tungs­ge­bers für eine Per­son sein?

Eine allein­ste­hen­de Per­son muss etwa 2.400€ net­to ver­die­nen, um 1 Verwandte:n auf­neh­men bzw. 1 Ver­pflich­tungs­er­klä­rung abge­ben zu kön­nen. Die Sum­me ver­rin­gert sich um etwa 400€, wenn die auf­ge­nom­me­ne Per­son kei­ne Mie­te bezah­len muss. Eine Ver­pflich­tungs­er­klä­rung kann auch von max. 4 Per­so­nen gemein­sam unter­schrie­ben wer­den.