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FAQ LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

All­ge­mein: Bre­mer Lan­des­auf­nah­me­pro­gramm Afgha­ni­stan

Sie sind Afghan*in und wol­len einen Ver­wand­ten aus Afgha­ni­stan holen?

Das Bre­mer Lan­des­auf­nah­me­pro­gramm für Afgha­ni­stan sagt:

  • Afghan:innen, die seit min­des­tens 1 Jahr in Deutsch­land
  • und seit min­des­tens 6 Mona­ten in Bremen leben
  • und eine Auf­ent­halts­er­laub­nis haben,

kön­nen gefähr­de­te Ver­wand­te aus Afgha­ni­stan nach Bremen holen.

Sie müs­sen aber für jede:n Verwandte:n eine Ver­pflich­tungs­er­klä­rung abge­ben.

Das bedeu­tet, sie müs­sen 5 Jah­re lang alle Kos­ten (Essen, Woh­nen, Bahn­ti­cket, even­tu­ell Sprach­kurs) für die Verwandte:n bezah­len.

Die Ver­wand­ten bekom­men kein Geld vom Job-Cen­ter. Aller­dings dür­fen sie von Beginn an arbei­ten (wenn sie eine Arbeit fin­den).

Bis zu 4 Per­so­nen kön­nen zusam­men eine Ver­pflich­tungs-Erklä­rung unter­schrei­ben. Man muss unge­fähr 2.400€ net­to ver­die­nen, um 1 Per­son auf­zu­neh­men und eine Ver­pflich­tungs-Erklä­rung abge­ben zu kön­nen.

Für jede wei­te­re Per­son muss man noch ein­mal 600€ mehr ver­die­nen. Viel­leicht ken­nen Sie ja Men­schen, die bereit sind, zusam­men mit Ihnen eine Ver­pflich­tungs-Erklä­rung zu unter­schrei­ben? Fra­gen Sie doch ein­fach mal!

Wenn Sie alle Bedin­gun­gen erfül­len (1 Jahr Auf­ent­halt in Deutsch­land, 6 Mona­te Wohn­sitz in Bremen, Auf­ent­halts­er­laub­nis, aus­rei­chend Ver­dienst), kön­nen Sie bis spä­tes­tens 31.01.2024 einen form­lo­sen Antrag an afghanistan@migrationsamt.bremen.de schi­cken.

Rege­lung des Lan­des Bremen
zur Auf­nah­me von afgha­ni­schen Flücht­lin­gen:

Infor­ma­ti­on in Eng­lish

Eini­ge Ant­wor­ten auf Fra­gen zum LAP haben wir hier zusam­men­ge­stellt (Link).

Soli­dar­fonds Bremen hat einen Mus­ter­an­trag aus­ge­ar­bei­tet, der Ihnen bei der Antrag­stel­lung hilft.

Bei Fra­gen mel­den Sie sich ger­ne bei uns — am ein­fachs­ten per Mail an kontakt@solidarfonds-bremen.de.

 

 

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