Sie sind Afghan*in und wollen einen Verwandten aus Afghanistan holen?
Das Bremer Landesaufnahmeprogramm für Afghanistan sagt:
- Afghan:innen, die seit mindestens 1 Jahr in Deutschland
- und seit mindestens 6 Monaten in Bremen leben
- und eine Aufenthaltserlaubnis haben,
können gefährdete Verwandte aus Afghanistan nach Bremen holen.
Sie müssen aber für jede:n Verwandte:n eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Das bedeutet, sie müssen 5 Jahre lang alle Kosten (Essen, Wohnen, Bahnticket, eventuell Sprachkurs) für die Verwandte:n bezahlen.
Die Verwandten bekommen kein Geld vom Job-Center. Allerdings dürfen sie von Beginn an arbeiten (wenn sie eine Arbeit finden).
Bis zu 4 Personen können zusammen eine Verpflichtungs-Erklärung unterschreiben. Man muss ungefähr 2.400€ netto verdienen, um 1 Person aufzunehmen und eine Verpflichtungs-Erklärung abgeben zu können.
Für jede weitere Person muss man noch einmal 600€ mehr verdienen. Vielleicht kennen Sie ja Menschen, die bereit sind, zusammen mit Ihnen eine Verpflichtungs-Erklärung zu unterschreiben? Fragen Sie doch einfach mal!
Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen (1 Jahr Aufenthalt in Deutschland, 6 Monate Wohnsitz in Bremen, Aufenthaltserlaubnis, ausreichend Verdienst), können Sie bis spätestens 31.01.2024 einen formlosen Antrag an afghanistan@migrationsamt.bremen.de schicken.
Regelung des Landes Bremen
zur Aufnahme von afghanischen Flüchtlingen:
Einige Antworten auf Fragen zum LAP haben wir hier zusammengestellt (Link).
Solidarfonds Bremen hat einen Musterantrag ausgearbeitet, der Ihnen bei der Antragstellung hilft.
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns — am einfachsten per Mail an kontakt@solidarfonds-bremen.de.