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FAQ LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

Ver­pflich­tungs­er­klä­rung: Erlischt die Ver­pflich­tungs­er­klä­rung, wenn die/der Auf­ge­nom­me­ne einen Asyl­an­trag stellt und bei­spiels­wei­se als GFK-Flücht­ling aner­kannt wird?

Nein. Die Ver­pflich­tungs­er­klä­rung erlischt nicht durch Ertei­lung eines Auf­ent­halts­ti­tels aus völ­ker­recht­li­chen huma­ni­tä­ren oder poli­ti­schen Grün­den nach §§ 22 – 26 Auf­enthG oder durch die Aner­ken­nung als GFK-Flücht­ling oder als sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­ter (Quel­le: § 68 Abs. 1 Auf­enthG)

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