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BAP (Bundesaufnahmeprogramm)

Bun­des­auf­nah­me­pro­gramm für Afgha­ni­stan

Infos: www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-de

Über das Bun­des­auf­nah­me­pro­gramm für Afgha­ni­stan (Fede­ral admis­si­on pro­gram­me for Afgha­ni­stan) kön­nen Afghan:innen, die noch in Afgha­ni­stan leben und indi­vi­du­ell gefähr­det sind, mit einem huma­ni­tä­ren Visum nach Deutsch­land ein­rei­sen. Vor­aus­set­zung ist, dass sie wegen ihrer (frü­he­ren) Tätig­keit oder wegen ihrer Zuge­hö­rig­keit zu einer beson­ders vul­ner­ablen Grup­pe, gefähr­det sind, ver­folgt wer­den oder Gewalt erfah­ren und dies nach­wei­sen oder glaub­haft machen kön­nen. Ehe­ma­li­ge Orts­kräf­te kön­nen nicht über die­ses Pro­gramm auf­ge­nom­men wer­den. Sicher­heits­kräf­te (Mili­tär, Poli­zei) sind lei­der auch aus­ge­schlos­sen. Enge Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge kön­nen mit auf­ge­nom­men wer­den. Genaue­re Infor­ma­tio­nen zu den Auf­nah­me­be­din­gun­gen kön­nen Sie nach­le­sen unter:

www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-de

Das Pro­gramm läuft seit Okto­ber 2022. Bis heu­te wur­de lei­der kein ein­zi­ger Mensch damit auf­ge­nom­men. Wir kön­nen nur hof­fen, dass sich das ändert.

Die Anträ­ge kön­nen nicht per­sön­lich, son­dern nur über eine so genann­te Mel­de­stel­le bei der Bun­des­re­gie­rung ein­ge­reicht wer­den.

Soli­dar­fonds Bremen führt kei­ne Bera­tun­gen zu die­sem The­ma durch! Wenn Sie aber eine E‑Mail an kontakt@solidarfonds-bremen schi­cken, erhal­ten Sie einen Vor­ab-Fra­ge­bo­gen, den Sie aus­fül­len und an uns zurück­sen­den. Wir schrei­ben Ihnen dann, ob Sie die Kri­te­ri­en des Bun­des­auf­nah­me­pro­gramms grund­sätz­lich erfül­len. Wenn ja, erhal­ten Sie über uns den Link einer Mel­de­stel­le, bei der Sie ihren Antrag ein­rei­chen kön­nen. Der Antrag wird spä­ter von einer Koor­di­nie­rungs­stel­le erneut auf Plau­si­bi­li­tät geprüft und erst dann zur Ent­schei­dung bei der Bun­des­re­gie­rung ein­ge­reicht.

 

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FAQ LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

Ver­pflich­tungs­er­klä­rung: Erlischt die Ver­pflich­tungs­er­klä­rung, wenn die/der Auf­ge­nom­me­ne einen Asyl­an­trag stellt und bei­spiels­wei­se als GFK-Flücht­ling aner­kannt wird?

Nein. Die Ver­pflich­tungs­er­klä­rung erlischt nicht durch Ertei­lung eines Auf­ent­halts­ti­tels aus völ­ker­recht­li­chen huma­ni­tä­ren oder poli­ti­schen Grün­den nach §§ 22 – 26 Auf­enthG oder durch die Aner­ken­nung als GFK-Flücht­ling oder als sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­ter (Quel­le: § 68 Abs. 1 Auf­enthG)

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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren FAQ

Was ist das “Beschleu­nig­te Fach­kräf­te­ver­fah­ren”?

Soli­dar­fonds Bremen kann nicht zu die­sem The­ma bera­ten! Sie fin­den aber alle Infos unter dem Link:

www.make-it-in-Germany.de

Das beschleu­nig­te Fach­kräf­te­ver­fah­ren (fast-track poce­du­re for skil­led workers) ist eine wei­te­re Mög­lich­keit, mit einem Visum für Aus­bil­dung oder Arbeit nach Deutsch­land zu kom­men.

Man muss ein B1-Zer­ti­fi­kat und einen Aus­bil­dungs- oder Arbeits­ver­trag haben. Natür­lich braucht man auch einen Rei­se­pass. Danach dau­ert es 4–6 Mona­te bis man mit Visum in Deutsch­land ein­rei­sen kann.

Wenn man einen Arbeits­ver­trag hat und genug ver­dient, kann man auch mit Ehe­part­ner und Kin­dern ein­rei­sen (dies gilt aber nicht, wenn Sie eine Aus­bil­dung machen).

Man muss den Flug nach Deutsch­land sel­ber bezah­len. Auch die Rei­se zur Bot­schaft für den Visums-Antrag muss man sel­ber bezah­len, genau wie den Auf­ent­halt im Hotel, wäh­rend man auf das Visum war­tet (z.B. in Islam­abad, Paki­stan).

Hier fin­den Sie Infos zum Ver­fah­ren (deutsch und eng­lisch): https://www.make-it-in-germany.com/en/looking-for-foreign-professionals/support/downloads

Hier fin­den Sie Infos zum The­ma Aus­bil­dung: https://www.make-it-in-germany.com/en/study-training/training-in-germany

Hier fin­den Sie Infos zum The­ma Arbei­ten in Deutsch­land: https://www.make-it-in-germany.com/en/working-in-germany

Hier fin­den Sie Infos zum The­ma Visum und Auf­ent­halt: https://www.make-it-in-germany.com/en/visa-residence

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FAQ LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

Finan­zi­el­les: Dür­fen Men­schen arbei­ten, wenn sie über das LAP nach Bremen gekom­men sind?

Ja, die­se Per­so­nen dür­fen von Anfang an arbei­ten.

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FAQ LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

Visum: Kann der Ter­min in der Bot­schaft erst bean­tragt wer­den, wenn die Vor­ab­zu­stim­mung vor­liegt?

Ja.

Die Aus­lands­ver­tre­tun­gen wer­den die Visa­an­trä­ge nor­mal prü­fen, ins­be­son­de­re wer­den dort die Echt­heit der vor­ge­leg­ten Unterlagen/ Urkun­den und das Ver­wandt­schafts­ver­hält­nis über­prüft.

Die Aus­lands­ver­tre­tung prüft als ver­fah­rens­füh­ren­de Behör­de eigen­stän­dig und ist nicht an die Ent­schei­dung des Bre­mer Migra­ti­ons­am­tes gebun­den.

Mit Aus­hän­di­gung der Vor­ab­zu­stim­mung ist das Ver­fah­ren für das Bre­mer Migra­ti­ons­amt abge­schlos­sen.

Dann müs­sen sich die Antrag­stel­ler eigen­stän­dig um einen Ter­min zur Visum­be­an­tra­gung bemü­hen.

Es gibt kei­ne Ver­ein­ba­rung mit dem Aus­wär­ti­gen Amt, dass mit Vor­la­ge einer Vor­ab­zu­stim­mung schnel­le­re Ter­mi­ne ver­ge­ben bzw. die Anträ­ge dort schnel­ler bear­bei­tet wer­den. Der zeit­li­che Vor­teil besteht dadurch, dass eine Betei­li­gung des Migra­ti­ons­am­tes ent­fällt.

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FAQ zu klären

Wel­che Bot­schaft ist zustän­dig?

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FAQ LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

Finan­zi­el­les: Muss eine Kran­ken­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den?

Die Kos­ten für die Kran­ken­ver­si­che­rung über­nimmt im Rah­men des “Bre­mer Lan­des­auf­nah­me­pro­gramms Afgha­ni­stan der Staat” und muss nicht im Rah­men der Ver­pflich­tungs­er­klä­rung abge­deckt wer­den.

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FAQ LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

Finan­zi­el­les: Wer bezahlt die Kran­ken­ver­si­che­rung?

Die zustän­di­ge Behör­de.

Die Kos­ten für die Leis­tun­gen bei Krank­heit, Schwan­ger­schaft, Geburt, Pfle­ge­be­dürf­tig­keit und Behin­de­rung im Sin­ne der §§ 4 und 6 Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz (Asyl­bLG) wer­den von der Ver­pflich­tungs­er­klä­rung aus­ge­nom­men. Die Leis­tun­gen nach §§ 4 und 6 Asyl­bLG sind von den zustän­di­gen Behör­den zu gewäh­ren.

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FAQ LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

Ver­pflich­tungs­er­klä­rung: Wie hoch muss das Net­to­ein­kom­men des Ver­pflich­tungs­ge­bers für eine Per­son sein?

Eine allein­ste­hen­de Per­son muss etwa 2.400€ net­to ver­die­nen, um 1 Verwandte:n auf­neh­men bzw. 1 Ver­pflich­tungs­er­klä­rung abge­ben zu kön­nen. Die Sum­me ver­rin­gert sich um etwa 400€, wenn die auf­ge­nom­me­ne Per­son kei­ne Mie­te bezah­len muss. Eine Ver­pflich­tungs­er­klä­rung kann auch von max. 4 Per­so­nen gemein­sam unter­schrie­ben wer­den.

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FAQ LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

Ver­pflich­tungs­er­klä­rung: In wel­cher Form muss die Ver­pflich­tungs­er­klä­rung abge­ge­ben wer­den?

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