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FAQ LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

Finan­zi­el­les: Wer bezahlt die Kran­ken­ver­si­che­rung?

Die zustän­di­ge Behör­de.

Die Kos­ten für die Leis­tun­gen bei Krank­heit, Schwan­ger­schaft, Geburt, Pfle­ge­be­dürf­tig­keit und Behin­de­rung im Sin­ne der §§ 4 und 6 Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz (Asyl­bLG) wer­den von der Ver­pflich­tungs­er­klä­rung aus­ge­nom­men. Die Leis­tun­gen nach §§ 4 und 6 Asyl­bLG sind von den zustän­di­gen Behör­den zu gewäh­ren.

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