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FAQ LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

Ver­pflich­tungs­er­klä­rung: Gibt es für die Ver­pflich­tungs­er­klä­rung ein vor­ge­ge­be­nes For­mu­lar?

Für die Ertei­lung der Auf­ent­halts­er­laub­nis ist eine Ver­pflich­tungs­er­klä­rung nach § 68 Auf­enthG abzu­ge­ben.

Die Abga­be einer Ver­pflich­tungs­er­klä­rung erfolgt bei einem per­sön­li­chen Ter­min nach voll­stän­di­ger Prü­fung sämt­li­cher Unter­la­gen.

Bit­te beach­ten Sie:

• Die Ver­pflich­tungs­er­klä­rung ist für jede ein­rei­se­wil­li­ge Per­son getrennt abzu­ge­ben

• Die Haf­tungs­dau­er der Ver­pflich­tungs­er­klä­rung beträgt gem. § 68 Abs. 1 Satz 1 Auf­enthG fünf Jah­re, begin­nend mit dem Tag der Ein­rei­se

• Die Ver­pflich­tungs­er­klä­rung kann gesamt­schuld­ne­risch von bis zu vier Per­so­nen abge­ge­ben wer­den

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