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FAQ LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

Finan­zi­el­les: Haben Men­schen, die über das LAP nach Bremen gekom­men sind, Anspruch auf BaföG?

Wahr­schein­lich nein.

Hier die Ein­schät­zung zum Bezug BAföG im Lan­des­auf­nah­me­pro­gramm vom Anwalt:

“Da es sich bei der Aus­bil­dungs­för­de­rung nach dem BAföG um Sozi­al­leis­tun­gen han­delt, ist die­se auch von der Ver­pflich­tungs­er­klä­rung umfasst, befürch­te ich. Nach § 68 Abs. 1 Satz 1 Auf­enthG ist wie folgt gefasst:

“Wer sich der Aus­län­der­be­hör­de oder einer Aus­lands­ver­tre­tung gegen­über ver­pflich­tet hat, die Kos­ten für den Lebens­un­ter­halt eines Aus­län­ders zu tra­gen, hat für einen Zeit­raum von fünf Jah­ren sämt­li­che öffent­li­chen Mit­tel zu erstat­ten, die für den Lebens­un­ter­halt des Aus­län­ders ein­schließ­lich der Ver­sor­gung mit Wohn­raum sowie der Ver­sor­gung im Krank­heits­fal­le und bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit auf­ge­wen­det wer­den, auch soweit die Auf­wen­dun­gen auf einem gesetz­li­chen Anspruch des Aus­län­ders beru­hen.”

(Lars)

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