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FAQ LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

Dür­fen Men­schen, die über das LAP nach Bremen gekom­men sind, stu­die­ren?

Ja.

Die Per­son bekommt eine Auf­ent­halts­er­laub­nis nach § 23 Abs. 1 Auf­enthG.

Damit kann sie stu­die­ren.

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