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Afghanistan: Hintergrund

UNO: Asyl für afgha­ni­sche Frau­en

Genf. Beob­ach­ter der Ver­ein­ten Natio­nen haben zwei Jah­re nach der Macht­über­nah­me der Tali­ban inter­na­tio­na­len Schutz für Frau­en in Afgha­ni­stan gefor­dert. Staa­ten welt­weit soll­ten »allen afgha­ni­schen Frau­en und Mäd­chen Flücht­lings­sta­tus gewäh­ren«, erklär­ten die Beob­ach­ter für Men­schen­rech­te am Mon­tag.

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Afghanistan: Hintergrund

„Die Sank­tio­nen gegen Afgha­ni­stan sind Völ­ker­mord in Zeit­lu­pe“

Die Ver­ein­ten Natio­nen schla­gen Alarm: 4,7 Mil­lio­nen Men­schen in Afgha­ni­stan lei­den mitt­ler­wei­le an schwe­rer Unter­ernäh­rung, davon 3,9 Mil­lio­nen Kin­der. 131.000 Kin­dern droht ohne zusätz­li­che Hil­fe der Hun­ger­tod.

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Afghanistan: Hintergrund

Ver­mes­sen, ver­drängt, ver­ges­sen – Afgha­ni­stan zwei Jah­re nach der Rück­kehr der Tali­ban

Vor genau zwei Jah­ren, am 15. August 2021, über­nah­men die Tali­ban erneut die Macht in Afgha­ni­stan und rie­fen, wie bereits zwi­schen 1997 und 2001, ein Isla­mi­sches Emi­rat aus. Damit ende­te ein 20-jäh­ri­ger „Krieg gegen den Terror(ismus)“, den der dama­li­ge US-Prä­si­dent Geor­ge W. Bush nach „9/11“ gegen das Land am Hin­du­kusch ent­fes­selt hat­te. Die „west­li­che Wer­te­ge­mein­schaft“ stand vor einem Scher­ben­hau­fen. „Scha­dens­be­gren­zung“ war ange­sagt, „Auf­klä­rung“ das Gebot der Stun­de. So jeden­falls wur­de es aller­or­ten ver­kün­det. Wenn das mal nicht zu vor­ei­lig war. Ein Zwi­schen­ruf von Rai­ner Wer­ning. [Text: nachdenkseiten.de]

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Afghanistan: Hintergrund

zdf doku: Insi­de Afgha­ni­stan

Zwei Jah­re regie­ren die isla­mis­ti­schen Tali­ban wie­der in Afgha­ni­stan. ZDF-Repor­te­rin Kat­rin Eigen­dorf ist es gelun­gen, in das weit­ge­hend iso­lier­te Land zu rei­sen.

Sie will wis­sen: Wie haben zwei Jah­re Tali­ban-Herr­schaft Afgha­ni­stan ver­än­dert? Mäd­chen dür­fen nur noch bis zur sechs­ten Klas­se zur Schu­le gehen. Vie­le Beru­fe sind für Frau­en nicht mehr erlaubt.

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Afghanistan: Hintergrund

zdf doku: Die Kin­der der Tali­ban

Wie hat es sich seit dem Abzug der US-Trup­pen und der Über­nah­me durch die Tali­ban im Som­mer 2021 ver­än­dert? Im Mit­tel­punkt ste­hen zwei Jun­gen und zwei Mäd­chen, deren All­tag im ver­gan­ge­nen Jahr eine dra­ma­ti­sche Wen­dung genom­men hat.

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FAQ LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

Finan­zi­el­les: Dür­fen Men­schen arbei­ten, wenn sie über das LAP nach Bremen gekom­men sind?

Ja, die­se Per­so­nen dür­fen von Anfang an arbei­ten.

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FAQ LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

Finan­zi­el­les: Wer bezahlt die Kran­ken­ver­si­che­rung?

Die zustän­di­ge Behör­de.

Die Kos­ten für die Leis­tun­gen bei Krank­heit, Schwan­ger­schaft, Geburt, Pfle­ge­be­dürf­tig­keit und Behin­de­rung im Sin­ne der §§ 4 und 6 Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz (Asyl­bLG) wer­den von der Ver­pflich­tungs­er­klä­rung aus­ge­nom­men. Die Leis­tun­gen nach §§ 4 und 6 Asyl­bLG sind von den zustän­di­gen Behör­den zu gewäh­ren.

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FAQ LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

Finan­zi­el­les: Muss eine Kran­ken­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den?

Die Kos­ten für die Kran­ken­ver­si­che­rung über­nimmt im Rah­men des “Bre­mer Lan­des­auf­nah­me­pro­gramms Afgha­ni­stan der Staat” und muss nicht im Rah­men der Ver­pflich­tungs­er­klä­rung abge­deckt wer­den.

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FAQ zu klären

Wel­che Bot­schaft ist zustän­dig?

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FAQ LAP (Landesaufnahmeprogramm Bremen)

Visum: Kann der Ter­min in der Bot­schaft erst bean­tragt wer­den, wenn die Vor­ab­zu­stim­mung vor­liegt?

Ja.

Die Aus­lands­ver­tre­tun­gen wer­den die Visa­an­trä­ge nor­mal prü­fen, ins­be­son­de­re wer­den dort die Echt­heit der vor­ge­leg­ten Unterlagen/ Urkun­den und das Ver­wandt­schafts­ver­hält­nis über­prüft.

Die Aus­lands­ver­tre­tung prüft als ver­fah­rens­füh­ren­de Behör­de eigen­stän­dig und ist nicht an die Ent­schei­dung des Bre­mer Migra­ti­ons­am­tes gebun­den.

Mit Aus­hän­di­gung der Vor­ab­zu­stim­mung ist das Ver­fah­ren für das Bre­mer Migra­ti­ons­amt abge­schlos­sen.

Dann müs­sen sich die Antrag­stel­ler eigen­stän­dig um einen Ter­min zur Visum­be­an­tra­gung bemü­hen.

Es gibt kei­ne Ver­ein­ba­rung mit dem Aus­wär­ti­gen Amt, dass mit Vor­la­ge einer Vor­ab­zu­stim­mung schnel­le­re Ter­mi­ne ver­ge­ben bzw. die Anträ­ge dort schnel­ler bear­bei­tet wer­den. Der zeit­li­che Vor­teil besteht dadurch, dass eine Betei­li­gung des Migra­ti­ons­am­tes ent­fällt.