Genf. Beobachter der Vereinten Nationen haben zwei Jahre nach der Machtübernahme der Taliban internationalen Schutz für Frauen in Afghanistan gefordert. Staaten weltweit sollten »allen afghanischen Frauen und Mädchen Flüchtlingsstatus gewähren«, erklärten die Beobachter für Menschenrechte am Montag.
Autor: AF
Die Vereinten Nationen schlagen Alarm: 4,7 Millionen Menschen in Afghanistan leiden mittlerweile an schwerer Unterernährung, davon 3,9 Millionen Kinder. 131.000 Kindern droht ohne zusätzliche Hilfe der Hungertod.
Vor genau zwei Jahren, am 15. August 2021, übernahmen die Taliban erneut die Macht in Afghanistan und riefen, wie bereits zwischen 1997 und 2001, ein Islamisches Emirat aus. Damit endete ein 20-jähriger „Krieg gegen den Terror(ismus)“, den der damalige US-Präsident George W. Bush nach „9/11“ gegen das Land am Hindukusch entfesselt hatte. Die „westliche Wertegemeinschaft“ stand vor einem Scherbenhaufen. „Schadensbegrenzung“ war angesagt, „Aufklärung“ das Gebot der Stunde. So jedenfalls wurde es allerorten verkündet. Wenn das mal nicht zu voreilig war. Ein Zwischenruf von Rainer Werning. [Text: nachdenkseiten.de]
Zwei Jahre regieren die islamistischen Taliban wieder in Afghanistan. ZDF-Reporterin Katrin Eigendorf ist es gelungen, in das weitgehend isolierte Land zu reisen.
Sie will wissen: Wie haben zwei Jahre Taliban-Herrschaft Afghanistan verändert? Mädchen dürfen nur noch bis zur sechsten Klasse zur Schule gehen. Viele Berufe sind für Frauen nicht mehr erlaubt.
Wie hat es sich seit dem Abzug der US-Truppen und der Übernahme durch die Taliban im Sommer 2021 verändert? Im Mittelpunkt stehen zwei Jungen und zwei Mädchen, deren Alltag im vergangenen Jahr eine dramatische Wendung genommen hat.
Ja, diese Personen dürfen von Anfang an arbeiten.
Die zuständige Behörde.
Die Kosten für die Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit und Behinderung im Sinne der §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden von der Verpflichtungserklärung ausgenommen. Die Leistungen nach §§ 4 und 6 AsylbLG sind von den zuständigen Behörden zu gewähren.
Die Kosten für die Krankenversicherung übernimmt im Rahmen des “Bremer Landesaufnahmeprogramms Afghanistan der Staat” und muss nicht im Rahmen der Verpflichtungserklärung abgedeckt werden.
Ja.
Die Auslandsvertretungen werden die Visaanträge normal prüfen, insbesondere werden dort die Echtheit der vorgelegten Unterlagen/ Urkunden und das Verwandtschaftsverhältnis überprüft.
Die Auslandsvertretung prüft als verfahrensführende Behörde eigenständig und ist nicht an die Entscheidung des Bremer Migrationsamtes gebunden.
Mit Aushändigung der Vorabzustimmung ist das Verfahren für das Bremer Migrationsamt abgeschlossen.
Dann müssen sich die Antragsteller eigenständig um einen Termin zur Visumbeantragung bemühen.
Es gibt keine Vereinbarung mit dem Auswärtigen Amt, dass mit Vorlage einer Vorabzustimmung schnellere Termine vergeben bzw. die Anträge dort schneller bearbeitet werden. Der zeitliche Vorteil besteht dadurch, dass eine Beteiligung des Migrationsamtes entfällt.