Einzureichende Dokumente (Kopie Arbeitsvertrag, Nachweis Verwandtschaftsbeziehungen etc.) bitte erst später schicken, wenn geprüft wurde, ob Antragstellung überhaupt in Frage kommt.
Viele Menschen in Afghanistan möchten nach Deutschland.
Dafür gibt es unterschiedliche Gründe und unterschiedliche Möglichkeiten.
Wer dazu Informationen braucht, kann hier lesen:
- Das Bundesaufnahmeprogramm (BAP)
- Das Landesaufnahmeprogramm Bremen (LAP)
- Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Am 20.9.2023 haben wir in Zusammenarbeit mit den Vereinen “Fluchtraum eV”, “Zuflucht eV” und “Zentrum für Schule und Beruf” (DRK) über diese Möglichkeiten informiert und diskutiert.
Sie sind Afghan*in und wollen einen Verwandten aus Afghanistan holen?
Das Bremer Landesaufnahmeprogramm für Afghanistan sagt:
- Afghan:innen, die seit mindestens 1 Jahr in Deutschland
- und seit mindestens 6 Monaten in Bremen leben
- und eine Aufenthaltserlaubnis haben,
können gefährdete Verwandte aus Afghanistan nach Bremen holen.
Sie müssen aber für jede:n Verwandte:n eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Das bedeutet, sie müssen 5 Jahre lang alle Kosten (Essen, Wohnen, Bahnticket, eventuell Sprachkurs) für die Verwandte:n bezahlen.
Die Verwandten bekommen kein Geld vom Job-Center. Allerdings dürfen sie von Beginn an arbeiten (wenn sie eine Arbeit finden).
Bis zu 4 Personen können zusammen eine Verpflichtungs-Erklärung unterschreiben. Man muss ungefähr 2.400€ netto verdienen, um 1 Person aufzunehmen und eine Verpflichtungs-Erklärung abgeben zu können.
Für jede weitere Person muss man noch einmal 600€ mehr verdienen. Vielleicht kennen Sie ja Menschen, die bereit sind, zusammen mit Ihnen eine Verpflichtungs-Erklärung zu unterschreiben? Fragen Sie doch einfach mal!
Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen (1 Jahr Aufenthalt in Deutschland, 6 Monate Wohnsitz in Bremen, Aufenthaltserlaubnis, ausreichend Verdienst), können Sie bis spätestens 31.01.2024 einen formlosen Antrag an afghanistan@migrationsamt.bremen.de schicken.
Regelung des Landes Bremen
zur Aufnahme von afghanischen Flüchtlingen:
Einige Antworten auf Fragen zum LAP haben wir hier zusammengestellt (Link).
Solidarfonds Bremen hat einen Musterantrag ausgearbeitet, der Ihnen bei der Antragstellung hilft.
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns — am einfachsten per Mail an kontakt@solidarfonds-bremen.de.
Infos: www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-de
Über das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan (Federal admission programme for Afghanistan) können Afghan:innen, die noch in Afghanistan leben und individuell gefährdet sind, mit einem humanitären Visum nach Deutschland einreisen. Voraussetzung ist, dass sie wegen ihrer (früheren) Tätigkeit oder wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer besonders vulnerablen Gruppe, gefährdet sind, verfolgt werden oder Gewalt erfahren und dies nachweisen oder glaubhaft machen können. Ehemalige Ortskräfte können nicht über dieses Programm aufgenommen werden. Sicherheitskräfte (Militär, Polizei) sind leider auch ausgeschlossen. Enge Familienangehörige können mit aufgenommen werden. Genauere Informationen zu den Aufnahmebedingungen können Sie nachlesen unter:
www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-de
Das Programm läuft seit Oktober 2022. Bis heute wurde leider kein einziger Mensch damit aufgenommen. Wir können nur hoffen, dass sich das ändert.
Die Anträge können nicht persönlich, sondern nur über eine so genannte Meldestelle bei der Bundesregierung eingereicht werden.
Solidarfonds Bremen führt keine Beratungen zu diesem Thema durch! Wenn Sie aber eine E‑Mail an kontakt@solidarfonds-bremen schicken, erhalten Sie einen Vorab-Fragebogen, den Sie ausfüllen und an uns zurücksenden. Wir schreiben Ihnen dann, ob Sie die Kriterien des Bundesaufnahmeprogramms grundsätzlich erfüllen. Wenn ja, erhalten Sie über uns den Link einer Meldestelle, bei der Sie ihren Antrag einreichen können. Der Antrag wird später von einer Koordinierungsstelle erneut auf Plausibilität geprüft und erst dann zur Entscheidung bei der Bundesregierung eingereicht.
Nein. Die Verpflichtungserklärung erlischt nicht durch Erteilung eines Aufenthaltstitels aus völkerrechtlichen humanitären oder politischen Gründen nach §§ 22 – 26 AufenthG oder durch die Anerkennung als GFK-Flüchtling oder als subsidiär Schutzberechtigter (Quelle: § 68 Abs. 1 AufenthG)
Solidarfonds Bremen kann nicht zu diesem Thema beraten! Sie finden aber alle Infos unter dem Link:
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren (fast-track pocedure for skilled workers) ist eine weitere Möglichkeit, mit einem Visum für Ausbildung oder Arbeit nach Deutschland zu kommen.
Man muss ein B1-Zertifikat und einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag haben. Natürlich braucht man auch einen Reisepass. Danach dauert es 4–6 Monate bis man mit Visum in Deutschland einreisen kann.
Wenn man einen Arbeitsvertrag hat und genug verdient, kann man auch mit Ehepartner und Kindern einreisen (dies gilt aber nicht, wenn Sie eine Ausbildung machen).
Man muss den Flug nach Deutschland selber bezahlen. Auch die Reise zur Botschaft für den Visums-Antrag muss man selber bezahlen, genau wie den Aufenthalt im Hotel, während man auf das Visum wartet (z.B. in Islamabad, Pakistan).
Hier finden Sie Infos zum Verfahren (deutsch und englisch): https://www.make-it-in-germany.com/en/looking-for-foreign-professionals/support/downloads
Hier finden Sie Infos zum Thema Ausbildung: https://www.make-it-in-germany.com/en/study-training/training-in-germany
Hier finden Sie Infos zum Thema Arbeiten in Deutschland: https://www.make-it-in-germany.com/en/working-in-germany
Hier finden Sie Infos zum Thema Visum und Aufenthalt: https://www.make-it-in-germany.com/en/visa-residence
… Trotzdem appellierte die Frauenrechtlerin an die Bundesregierung, den Dialog mit den Taliban zu suchen und keine weiteren Sanktionen zu erlassen oder zu unterstützen. Es gehe um Millionen hungernder Menschen, die Hilfe benötigten.
[Quelle: Deutschlandfunk]
Afghanische Politikerinnen blicken zurück auf Lebensgeschichten, die von Brüchen bestimmt sind — und vom Streben nach weiblicher Selbstermächtigung. Können sie aus dem Exil für eine Demokratie kämpfen, die nicht länger existiert?
Viele Kinder in Afghanistan leiden laut der Hilfsorganisation Save the Children unter Hunger und Armut. Auch Kinderarbeit habe zugenommen — oft unter gefährlichen Bedingungen.
Grund für die Verschlechterung der humanitären Lage sei die schlimmste Dürre seit 30 Jahren und die Kürzung von internationalen Hilfsgeldern. Lediglich 25 Prozent der im Jahr 2023 insgesamt benötigten rund 2,9 Milliarden Euro wurden laut der Hilfsorganisation bislang zur Verfügung gestellt.[Quelle: zdf]
»Hölle auf Erden«
Junge Welt vom 16.8.2023:
“Vor zwei Jahren zog die NATO aus Afghanistan ab. Der Krieg gegen die afghanische Bevölkerung aber hält an. Die westlichen Sanktionen gegen die Taliban sorgen für Hunger und Elend.